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EU-Gewährleistungs-Label ab September 2026:

Was Onlineshops jetzt beachten müssen
June 4, 2026 by
EU-Gewährleistungs-Label ab September 2026:
snafu Gesellschaft für interaktive Netzwerke mbH, Anja Krahnert

Ab dem 27. September 2026 gelten im EU-Onlinehandel neue Informationspflichten zur Darstellung der gesetzlichen Gewährleistung. Händler:innen müssen künftig standardisierte Labels verwenden, die Verbraucher klar über Gewährleistungsdauer und mögliche Garantien informieren. In diesem Beitrag erfährst du, wer betroffen ist, was konkret umzusetzen ist und wie du das Label im JTL-Shop integrierst.

Warum führt die EU das Gewährleistungs-Label ein?

Ziel der neuen Regelung ist es, Verbraucher:innen besser und einheitlicher über ihre Rechte beim Onlinekauf zu informieren. Viele Kund:innen können heute nur schwer erkennen, welche gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gelten und ob zusätzlich eine freiwillige Garantie besteht. Durch standardisierte Labels sollen diese Informationen künftig klar, vergleichbar und direkt beim Produkt sichtbar sein.

Wer ist von der neuen Regelung betroffen?

Die Pflicht gilt für Onlinehändler im B2C-Bereich, die Waren an Verbraucher:innen innerhalb der EU verkaufen. Betroffen sind alle digitalen Verkaufsoberflächen, über die Kaufverträge zustande kommen, also klassische Onlineshops, mobile Shop-Ansichten oder Apps. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Drittanbieter auf Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder vergleichbaren Plattformen. Entscheidend ist, wer Vertragspartner des Verbrauchers wird. Der Umstand, dass die technische Verkaufsumgebung von der Plattform bereitgestellt wird, ändert nichts an der Informationspflicht des Händlers.

Welche Anforderungen gelten für das Gewährleistungs-Label?

Das Gewährleistungs-Label muss nach den EU-Vorgaben standardisiert und klar verständlich gestaltet sein. Es soll Verbraucher:innen auf einen Blick darüber informieren, wie lange die gesetzliche Gewährleistung gilt und ob zusätzlich eine Garantie angeboten wird. Die Darstellung erfolgt in einem einheitlichen Format, das von Händlern nicht frei gestaltet werden darf. Wichtig ist außerdem eine klare Trennung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie, damit Verbraucher beide Informationen eindeutig unterscheiden können.

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